Die Polnische Nationale Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft

Die Polnische Nationale Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft wurde durch das Gesetz vom 23. Januar 2009 gegründet und hat ihre Tätigkeit am 4. März 2009 begonnen.

Die Polnische Nationale Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft ist der Rechtsnachfolger des Polnischen Nationalen Ausbildungszentrums für das Personal der ordentlichen Gerichte und der Staatsanwaltschaft, welches ab 1. September 2006 tätig ist.

Die gesetzlichen Hauptaufgaben der Nationalen Hochschule:

  • Durchführung
    • des allgemeinen Rechtsreferendariats,
    • des Richterreferendariats,
    • des Staatsanwaltsreferendariats,
  • Schulung und berufliche Fortbildung für das Personal der Gerichte und der Staatsanwaltschaft,
  • Durchführung von Forschungsarbeiten und Analysen zur Bestimmung der Kompetenzen und Qualifikationen, die den Arbeitsstellen in den Gerichten und in der Staatsanwaltschaft zugewiesen sind.

Das Zentrum für Fortbildung und Internationale Zusammenarbeit, LUBLIN

Schulung und berufliche Fortbildung für das Personal der Gerichte und der Staatsanwaltschaft werden vor allem in Form der Workshops, Seminare, Konferenzen und in anderen Formen beruflicher Fortbildung in Anlehnung an die Jahresagenda durchgeführt, die aufgrund der Analyse des von Gerichten und Staatsanwaltschaften gemeldeten Schulungsbedarfs entwickelt wird.

Die Nationale Hochschule organisiert ein spezielles Aufbaustudium in Zusammenarbeit mit Universitäten, der Polnischen Akademie der Wissenschaften und dem Institut für Forensische Forschung Im Namen von Prof. Dr. Jan Sehn.

Darüber hinaus führt die Nationale Hochschule ein Berufsstudium für die Beamten der Gerichte und der Staatsanwaltschaft durch.

Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit befasst sich die Nationale Hochschule mit der Koordinierung der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in dem Europäischen Netz für die Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) und in dem Netzwerk der Informationenaustausch im Bereich der Aus- und Fortbildung für Richter und Staatsanwälte des Europarats (Lissabon-Netzwerk).

Die Nationale Hochschule arbeitet ebenfalls in einem breiten Spektrum mit internationalen Institutionen und Bildungseinrichtungen wie Europäische Rechtsakademie (ERA), Europäische Institut für Öffentliche Verwaltung (EIPA) in Maastricht, Internationale Organisation für Justizielle Ausbildung (IOJT) zusammen. 

Die Polnische Nationale Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft gewährleistet die Beteiligung polnischer Richter, Staatsanwälte und anderer Mitarbeiter der polnischen Gerichtsbarkeit in internationalen Seminaren und Kongressen, Praktika und Austauschprogrammen, sie bereitet vor und setzt die internationalen Symposien und Konferenzen in Polen um.

In der Nationalen Hochschule werden folgende Forschungen und Analysen durchgeführt:

  • derzeitiger und künftiger Bedarf an die Weiterbildung und die Grundlagenausbildung für das Personal der ordentlichen Gerichte und der Staatsanwaltschaft, als auch seine Realisierungsmethoden und Formen,
  • Beurteilung der Evaluierung von Schulungsunternehmen der Nationalen Schule und ihrer Durchführung,
  • Forschungen und Analysen zwecks der Erstellung von Qualifikations- und Kompetenzprofilen für die ausgewählten Positionen in den allgemeinen Gerichten und der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Schulungsbedarfs.

Die Nationale Hochschule ist ein Nutznießer des operationellen Programms "Human Capital“, sie nahm auch an der Durchführung des Projekts „Transition Facility“ teil. Im Rahmen der von der EU finanzierten Schulungstätigkeit werden spezialisierte Schulungen, Exkursionen, Praktika, Expertendiskussionen und Workshops durchgeführt.

Das Zentrum für Grundlagenausbildung, KRAKÓW

Zu den Aufgaben des Zentrums für Grundlagenausbildung gehören vor allem:

  • Vorbereitung der Rekrutierung für das allgemeine Rechtsreferendariat und die Durchführung der beiden Stufen des Wettbewerbsexamen.
  • Entwicklung von einem detaillierten Lehrveranstaltungs- und Praktikumprogramm des allgemeinen Rechtsreferendariats, Richterreferendariats, Staatsanwaltsreferendariats und Organisierung des Verlaufs dieser Referendariate.
  • Vorbereitung und Koordinierung der Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen, Seminaren, Workshops, Simulationen von Gerichtsverhandlungen, Prozesshandlungen, Entwicklung der Prozessentscheidungen und in anderen Formen, die in dem Referendariat vorgesehen werden. Während dieser Lehrveranstaltungen lernen die Referendare vor allem die Arbeitsmethodik der Rechtspfleger, Richterassistenten und Staatsanwaltsassistenten, Richter oder Staatsanwälte und die Fähigkeit, theoretisches Wissen und Kenntnis der Rechtsprechung praktisch anzuwenden.
  • Vorbereitung und Koordinierung der in dem Programm des Referendariats angegebenen Praktika.
  • Überwachung und Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen der Lehrkraft der Hochschule, den ausbildenden Koordinatoren, ausbildenden Richtern und Staatsanwälten der verschiedenen Praktika und den Referendaren.
  • Direkte Zusammenarbeit mit der Lehrkraft der Hochschule bei der Realisierung des allgemeinen Rechtsreferendariats.
  • Vorbereitung und organisatorisch-logistische Unterstützung der richterlichen und staatsanwaltlichen Prüfung.

Referendare nehmen an Lehrveranstaltungen im Zentrum für Grundlagenausbildung in Krakau und an Praktika in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen mit dem Funktionieren der Rechtsprechung verbundenen Institutionen teil.

Allgemeines Rechtsreferendariat dauert 12 Monate, nach seiner Fertigstellung hat ein Referendar die Möglichkeit, die Schulung im Rahmen des Richterreferendariats (das 54 Monate dauert), oder des Staatsanwaltsreferendariats (das 30 Monate dauert) fortzusetzen.

Die erste Rekrutierung für das allgemeine Rechtsreferendariat fand im Jahr 2009 statt und führte zur Annahme von 300 Rechtsrefendaren, eine ähnliche Zahl der Referendaren wurde im Jahr 2010 angenommen. Im Februar 2011 wurden Richterreferendariat und Staatsanwaltsreferendariat eröffnet und es wurde für jedes ein Limit von 75 Stellen festgesetzt.

Die Überwachung der Nationalen Schule in Bereich der Übereinstimmung von ihrer Tätigkeit mit den gesetzlichen Vorschriften und mit dem Statut wird vom Justizminister ausgeübt.

  • Hinsichtlich des Eigentums und der Finanzen der Nationalen Hochschule werden entsprechend die Vorschriften über die staatlichen Universitäten angewandt.
  • Finanzielle Mittel für das Funktionieren und die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben erhält die Nationale Hochschule in Form von Zuschüssen und eigenen Einnahmen aus dem Teil des Staatshaushaltes, über das der Justizminister verfügt.
  • Zur Finanzierung der Aufgabenumsetzung gewinnt und verwendet die Nationale Hochschule auch die Hilfsgelder aus der Europäischen Union.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Die Polnische Nationale Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft
Das Büro des Direktors Wirtschaftlich-finanzielle Verwaltung
Krakau
Das Zentrum für Fortbildung und Internationale Zusammenarbeit
Lublin
Das Zentrum für Grundlagen ausbildung
Krakau
 

Kontakt

Das Büro des Direktors

ul. Przy Rondzie 5


31-547 Kraków


Poland


Tel.+4812 617 96 14


Fax +48 12 617 94 11


E-mail: sekretariat@kssip.gov.pl

Das Zentrum für Grundlagenausbildung

ul. Przy Rondzie 5

31-547 Kraków

Poland

Tel. +48 12 617 94 20

Fax +48 12 617 94 21

E-mail: sekretariat.osw@kssip.gov.pl

Das Zentrum für Fortbildung und Internationale Zusammenarbeit

ul. Krakowskie Przedmieście 62

20-076 Lublin

Poland


Tel. +48 81 440 87 10

Fax +48 81 440 87 11

E-mail: sekretariat.lublin@kssip.gov.pl

Abteilung für Internationale Zusammenarbeit

Abteilungsleiter

Wojciech Postulski, Richter

Tel. +48 81 440 87 15

Fax.+48 81 440 87 19

E-mail: w.postulski@kssip.gov.pl

Team

Dr. Grzegorz Borkowski, Richter.

Tel. +48 81 440 87 27

Fax.+48 81 440 87 19

E-mail: g.borkowski@kssip.gov.pl

Olga Binert-Mielko

Tel. +48 81 440 87 16

Fax.+48 81 440 87 19

E-mail: o.binert@kssip.gov.pl

Anna Mendel

Tel. +48 81 440 87 17

Fax. +48 81 440 87 19

E-mail: a.mendel@kssip.gov.pl

Anna Natorska-Michrowska

Tel. +48 81 440 87 26

Fax.+48 81 440 87 19

E-mail: a.michrowska@kssip.gov.pl

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